• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Fußzeile springen
Ihre Re/Max Immobilienmaklerin für Lüneburg und Umgebung.

Ihre Re/Max Immobilienmaklerin für Lüneburg und Umgebung.

Alexandra Romahn - Ihre Immobilienmaklerin vor Ort

  • Start
  • Immobilie Verkaufen
  • Immobilie kaufen
  • Über mich
    • Der RE/MAX Ehrenkodex
  • Referenzen
  • News
  • Kontakt
  • Impressum
    • Cookie-Richtlinie (EU)
    • Datenschutzerklärung
    • AGB

Zwangsversteigerung: Chance für Schnäppchenjäger.

Aktuelle Seite: Startseite / Allgemein / Zwangsversteigerung: Chance für Schnäppchenjäger.

Die Immobilienpreise haben in und um Lüneburg Rekordhöhen erreicht. Da sind Schnäppchenangebote besonders interessant. Immobilien aus Zwangsversteigerungen sind für Käufer mit kleinerem Geldbeutel attraktiv. Bei Zwangsversteigerungen können sie mit etwas Glück eine Immobilie zu einem günstigen Preis erwerben.

Es lohnt sich, mal auf eine Zwangsversteigerung zu gehen.

Natürlich ist nicht jede zwangsversteigerte Immobilie ein Schnäppchen. Auch Zwangsversteigerungen haben Ihre Fußangeln. Zum Beispiel sind brauchbare Auskünfte über den tatsächlichen Zustand der Immobilie schwer zu bekommen. Mängel oder Renovierungsbedürftigkeit müssen im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht bekannt gegeben werden. Ein Eigentümer, der seine Immobilie durch eine Zwangsversteigerung verliert, muss nämlich weder Interessenten noch Gutachtern Zutritt zu der Immobilie verschaffen. Er ist nicht zur Kooperation verpflichtet und muss keine Informationen über Mängel der Immobilie bereitstellen.

Das sollte Sie aber nicht davon abhalten, trotzdem zu Zwangsversteigerungen von Immobilien zu gehen. Denn trotz dieser Schattenseiten finden sich dort immer wieder lohnende Objekte.

Wie kommt es zu einer Zwangsversteigerung?

Eine Zwangsversteigerung findet normalerweise statt, wenn ein Immobilienbesitzer die Finanzierung seiner Immobilie nicht mehr bedienen kann. Kann der Besitzer die Darlehensraten für seine Immobilie nicht mehr zahlen, so sorgt die Bank für die Zwangsversteigerung der Immobilie. Dazu eröffnet der Rechtspfleger ein formelles Zwangsversteigerungsverfahren. Dafür bekommt die Immobilie im Grundbuch einen Zwangsvollstreckungsvermerk. Von diesem Moment an hat der Eigentümer nicht mehr das Recht, seine Immobilie anderweitig zu verkaufen. Er darf die Immobilie jetzt ausschließlich im Rahmen der Zwangsversteigerung anbieten.

Spätestens sechs Wochen vor dem Versteigerungstermin wird der Termin im Amtsblatt des Gerichtsbezirks, durch Aushänge im Gericht, in der lokalen Zeitung und in diversen Internetportalen veröffentlicht.

Wer kann bei einer Zwangsversteigerung mitbieten?

Zwangsversteigerungen sind öffentlich. Trotzdem kann nicht jeder mitbieten. Wer mitbeiten möchte, muss volljährig sein und einen gültigen Ausweis besitzen. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht kann man stellvertretend für eine andere Person mitbieten. Man benötigt keine deutsche Staatsbürgerschaft um auf einer Zwangsversteigerung mitzubieten.

Vor Beginn des Versteigerungstermins müssen Bieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des amtlich festgestellten Verkehrswertes der Immobilie hinterlegen. Sie kann in Form eines bestätigten Bundesbank- oder Verrechnungsschecks, als Bankbürgschaft oder vorab per Überweisung an das Gericht geleistet werden. Sicherheitsleistungen in Form von Bargeld sind nicht zulässig.

Beim Versteigerungstermin

Bevor die eigentliche Versteigerung beginnt, verliest der Rechtspfleger den Grundbucheintrag, nennt den Verkehrswert der Immobilie und stellt fest, ob alle benötigten Daten zum Versteigerungsobjekt vorliegen. Alle Bieter müssen sich mit Ihrem Reisepass oder dem Personalausweis ausweisen. Anschließend wird das Mindestgebot für die Immobilie bekannt gegeben. Eine Versteigerung der Immobilie zu einem geringeren Betrag ist nicht möglich.

Die nun folgende Bieterstunde dauert wenigstens dreißig Minuten. Nach oben gibt es in der Dauer keine Grenzen. Die Zwangsversteigerung dauert in jedem Fall, bis das letzte Gebot abgegeben wurde. Geboten wird mündlich.

Dann läuft alles weitere ab wie im Fernsehen

Dann verkündet das Gericht drei mal das letzte Gebot und fordert dazu auf, weitere Gebote abzugeben. Gibt es keine weiteren Gebote, ist die Bieterstunde abgeschlossen und der Höchstbieter erhält den Zuschlag. Allerdings kann der Gläubiger, noch während des Termins die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung erwirken. Der Gläubiger ist Herr des Verfahrens und hat hier sozusagen das letzte Wort.

Dies ist möglich, wenn das höchste Gebot weniger als 70% des Verkehrswerts beträgt. Sind es weniger als 50% des Verkehrswertes, versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen. In diesem Fall bestimmt das Gericht einen neuen Termin, wo diese Regeln dann nicht mehr gelten.

Das höchste Gebot bekommt den Zuschlag.

Wenn alles planmäßig läuft, bekommt der Höchstbietende den Zuschlag. Er ist der neue Eigentümer der Immobilie. Mit dem Abschluss der Versteigerung ergeht automatisch ein Räumungstitel gegen den Schuldner, wenn der selbst in der versteigerten Immobilie wohnt. Wenn die Immobilie vermietet ist, bestehen die Mietverhältnisse fort. Eine Zwangsversteigerung ermöglicht also keine Räumung von Mietwohnungen in der versteigerten Immobilie.

Sechs bis acht Wochen nach der Versteigerung findet vor Gericht der sogenannte Verteilungstermin statt. Bei dieser Gelegenheit wird dann auch der Kaufpreis bezahlt. Das Geld wird geht dann anteilig an die Gläubiger gemäß ihrer Rangstelle im Grundbuch.

Über Alexandra Romahn

Alexandra Romahn ist seit fast einem Jahrzehnt als Immobilienmakler in Lüneburg und Umgebung tätig. Sie gehört zum RE/MAX Maklerverbund und ist zertifizierte Immobilienmaklerin (IHK).

Footer

Neueste Beiträge

  • Immobilienwissen: Was ist eigentlich eine Auflassungsvormerkung?
  • Wärmedämmung: Wie Sie Ihre Fassade von Algen und Flechten frei halten
  • Wir sagen Danke! Informationsabend war voller Erfolg.
  • Mieter bekommen mehr Rechte bei Schönheitsreparaturen.
  • Einladung zum Themenabend: Wie verkaufe ich meine Immobilie alleine?

Soziale Medien

  • E-Mail
  • Facebook
  • LinkedIn
  • XING

Stichwörter

Alarmanlage (1) Algen (1) Aufstocken (1) Baumschutzsatzung Lüneburg (1) Brunnen (1) Dachgeschoss (1) Einbruch (1) eindruchsichere Fenster (1) Einrichtung (1) Erbschaftssteuer (1) Garten (1) Hausschenkung (1) Haus verschenken (1) Herbst (1) Immobilienmakler in Lüneburg (2) Immobilienpreise in Lüneburg (1) Lüneburg (2) Mietpreisbremse (1) Mietrecht (1) NIeßbrauch (1) Regenwasser (1) Schutz vor Einbrechern (1) Schönheitsreparaturen (1) Stile (1) Wohnen in Lüneburg (1) Wohnrecht (1) Wohntrends (1) Wärmedämmung (1) Zisternen (1) Zwangsversteigerung (1)

Kontakt

Immobilienmaklerin (IHK) Alexandra Romahn
RE/MAX Immobilien
Am Sande 31
21335 Lüneburg
Deutschland
04131-7670128
a.romahn@remax-lueneburg.de

Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen anzeigen
{title} {title} {title}